§1   Name und Sitz   §6   Organe des Vereins
§2   Zweck des Vereins   §7   Die Mitgliederversammlung
§3   Gemeinnützigkeit   §8   Der Vorstand
§4   Mitgliedschaft   §9   Rechnungsprüfung
§5   Beiträge   §10   Auflösung des Vereins

 

§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Soli Cuba e.V. Der Sitz des Vereins ist Rommerskirchen. Der Verein ist
im Vereinsregister des Amtsgerichts Grevenbroich eingetragen.

 

 

§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur, der Völkerverständigung, der Erhaltung des Friedens und der Entwicklung gegenseitiger
partnerschaftlicher Hilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung von
Projekten in der Republik Cuba. Dies geschieht durch:

• finanzielle, materielle Unterstützung von gemeinnützigen, sozialintegrativen, medizinisch-humanitären,
naturerhaltenden oder ähnlichen Vorhaben und Projekten auf Cuba;

• Unterstützung und Förderung von Projekten der Jugendpflege, der Jugendfürsorge, sowie insbesondere
Projekten im schulischen Bildungsbereich;

• Förderung des gegenseitigen Informationsaustausches, unter anderem durch Veranstaltungen
und Publikationen;

• Förderung und Durchführung von Aktivitäten, die ein Bewusstsein schaffen für die Zusammenhänge
zwischen den Lebensumständen in einem Industrieland und den Lebensumständen in einem Land
der „Dritten Welt“.

 

 

§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§4 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Aufnahme entscheidet
der Vorstand. Wird die Aufnahme abgelehnt, so entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Wird kein Zeitpunkt angegeben, wird
der Austritt mit Zugang der schriftlichen Erklärung wirksam. Mitglieder, die durch ihr Verhalten den
Verein schädigen oder gegen Ziele des Vereins verstoßen, können ausgeschlossen werden. Mitglieder,
die ihre Beiträge mehr als ein Jahr nicht entrichtet haben, werden von der Mitgliederliste gestrichen.

 

 

§5 Beiträge
Die Mittel für den Vereinszweck sollen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Geldbußen und Wohltätig-
keitsveranstaltungen gesammelt werden. Über die Beitragspflicht und die Höhe der Beiträge
entscheidet die Mitgliedsversammlung. Der Beitrag beträgt 3,00 EURO monatlich und ist jährlich
im voraus zu entrichten.

 

 

§6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

 

§7 Die Mitgliederversammlung
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet über Ziele, Aufgaben und Struktur
des Vereins. Sie beschließt über die Verwendung der Mittel des Vereins, die Jahresabrechnung, die
Entlastung des Vorstands, den Ausschluss von Mitgliedern, die Beiträge, Satzungsänderungen und
die Auflösung des Vereins. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes für die
Dauer von 4 Jahren. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand mit einfacher Mehrheit abwählen.
Auf derselben Mitgliederversammlung hat eine Neuwahl des Vorstandes zu erfolgen. Beschlüsse
werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen
einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Die Satzungsänderungen sind unverzüglich dem
zuständigen Finanzamt und Amtsgericht bekanntzugeben. Über die Versammlung ist ein Protokoll zu
führen, das vom Versammlungsleiter/leiterin und dem Schriftführer/führerin zu unterzeichnen ist. Die
Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist beschlussfähig, wenn zu ihr
schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen unter Mitteilung der Tagesordnung geladen wurde. Die Mitglieder-
versammlung wird vom Vorstand einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der
Mitglieder dies beantragen.

 

 

§8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus einer/einem Vorsitzenden aus zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
einer/einem Webmasterin/Webmaster und einer/einem Kassiererin/Kassierer.
Der Verein wird gemäß § 8 der Satzung durch seine/n Vorsitzende/n allein, oder durch
eine/n der stellvertretende/n Vorsitzende/n zusammen mit der /dem Kassierer/Kassiererin vertreten.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Er tagt mitgliederöffentlich. Er führt die laufenden Geschäfte und ist dabei an die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung gebunden. Er hat auf jeder Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine
Tätigkeit abzulegen.

 

 

§9 Rechnungsprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Rechnungsprüfer/innen. Diese
haben die Aufgabe, die ordnungsgemäße Verwendung der Vereinsmittel zu prüfen und über den
Rechnungsabschluss der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

 

 

§10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit
von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vereinsvermögen an Medico International e.V., Obermainanlage 7, 60314 Frankfurt/Main,
das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Tag der Errichtung
der Satzung: Düsseldorf, 27. Januar 1996, zuletzt geändert am 15. August 2006. Alle Eintragungen sind
ordnungsgemäß beim Amtsgericht Grevenbroich unter der Nummer VR 663 erfolgt.